Duschdichtung defekt — Mieter oder Vermieter?
Entscheidungsbaum: Wie alt ist die Dichtung, was ist defekt, gilt die Bagatellschadenklausel? Klares Ergebnis in 5 Minuten.
Disclaimer: Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei Streit mit dem Vermieter empfehle ich Mieterverein-Mitgliedschaft (etwa siebzig Euro im Jahr).
Verschlissene Duschdichtung — wer zahlt? Diese Frage taucht öfter in Mieter-Foren auf als die meisten denken. Folge diesem Entscheidungs-Schema, und du weißt in fünf Minuten, ob du selbst zahlst oder dein Vermieter dran ist.
Erster Knoten — Wie alt ist die Dichtung?
Bis zu 2 Jahre alt: Eindeutig Vermieter-Pflicht, sofern keine Mietvertrags-Klausel anderes regelt. Geh zu Knoten zwei.
2 bis 7 Jahre alt: Hier wird's nuanciert. Bodendichtungen halten 2–4 Jahre, Magnetdichtungen 5–8. Wenn der Verschleiß im normalen Zeitrahmen liegt — Vermieter. Wenn die Dichtung deutlich vorzeitig hin ist — möglicherweise dein Verursachungs-Risiko.
Über 7 Jahre alt: Wahrscheinlich normaler Verschleiß. Vermieter-Pflicht, außer bei nachweisbar grobem Mieter-Verschulden.
Zweiter Knoten — Was ist defekt?
Komplette Dichtung verschlissen / hart / porös: Eindeutig Verschleiß. Vermieter zahlt, geh zu Knoten drei (Bagatellschadenklausel prüfen).
Dichtung beschädigt durch Mieter-Aktion (Cutter-Schnitt, gewaltsame Behandlung): Mieter zahlt. Hier endet die Diskussion.
Dichtung defekt durch unsachgemäßes Putzen (Aceton, Schmirgelpapier, scharfe Säuren): Grauzone. Wenn dem Mieter im Mietvertrag verboten war, solche Mittel zu nutzen, zahlt er. Wenn nicht, ist es oft Verhandlungssache.
Dichtung verschmuzt aber funktionell (Schimmel, Gelbstich, aber dichtet): Reinigung ist Mieter-Pflicht, kein Tausch nötig.
Dritter Knoten — Bagatellschadenklausel im Mietvertrag?
Klausel vorhanden und wirksam: Du zahlst bis zur Klauselgrenze (typisch 75–100 Euro). Tausch der Dichtung liegt in dieser Spanne — also dein Geld.
Klausel vorhanden aber unwirksam: Sehr häufig. Klausel ist unwirksam, wenn (a) keine Obergrenze pro Reparatur drin, (b) keine Jahresobergrenze drin, (c) Klausel sich auch auf Teile bezieht, die du als Mieter nicht direkt benutzt. Bei unwirksamer Klausel zahlt der Vermieter trotzdem.
Keine Klausel: Vermieter zahlt voll.
Vierter Knoten — Wie geht's praktisch weiter?
Wenn die Bilanz lautet "Vermieter zahlt":
Schritt eins: Schaden schriftlich melden (E-Mail oder Brief). Foto, Datum, höfliche Bitte um Reparatur.
Schritt zwei: Frist setzen, zwei bis vier Wochen sind üblich für nicht-akute Defekte.
Schritt drei: Wenn nichts passiert, kannst du nach Ablauf der Frist entweder den Vermieter erneut auffordern oder dich beim Mieterverein über Mietminderungs-Optionen beraten lassen.
Bei akuten Defekten — wenn Wasser ins Mauerwerk zieht oder ähnliches — ist die Frist deutlich kürzer (manchmal nur Tage). Schreib dann ausdrücklich "akute Gefahr".
Wenn die Bilanz lautet "Mieter zahlt":
Du hast die Wahl zwischen Handwerker (180–280 Euro) und Selbst-Tausch (25–60 Euro). Die Anleitung zum Selbst-Wechsel hilft. Bei Unsicherheit über das richtige Profil hilft der Konfigurator in 90 Sekunden.
Was selten klar ist — die Sonderfälle
Sonderfall 1 — Möblierte Wohnung: Bei möblierten Vermietungen ist die Dichtung Bestandteil der "Möblierung". Auch hier gilt: Verschleiß = Vermieter, Beschädigung = Mieter.
Sonderfall 2 — Untermiete: Wenn du Untermieter bist, ist dein Hauptmieter der Ansprechpartner — nicht der eigentliche Eigentümer. Die Regeln zwischen euch sind durch den Untermietvertrag bestimmt, der oft strikter ist.
Sonderfall 3 — Wohngemeinschaft: Bei WG-Verträgen, in denen mehrere Mieter den Vertrag unterzeichnet haben, haftet jeder Mitmieter für seinen Anteil — aber gemeinsam. Wer den Schaden verursacht hat, sollte intern klären.
Sonderfall 4 — Eigentumswohnung an Mieter vermietet: Dichtung ist Sondereigentum — der Vermieter (Eigentümer) ist verantwortlich. Außer es geht um Wasserschäden durch defekte Bodendichtung, die ins Nachbar-Sondereigentum sickern. Dann wird's komplex und gehört in Anwaltshand.
Verhandlungs-Tipp aus der Praxis
Wenn der Vermieter widerspricht ("die Dichtung war schon kaputt, als Sie eingezogen sind, also reparieren Sie selbst"), zeige das Übergabeprotokoll. Steht die Dichtung dort nicht ausdrücklich als Mangel notiert, hattest du sie beim Einzug in ordnungsgemäßem Zustand bekommen und der spätere Verschleiß ist Vermieter-Sache.
Kein Übergabeprotokoll? Dann zählt § 538 BGB: Du als Mieter musst die Sache zurückgeben, "wie sie üblicherweise nach so vielen Jahren Nutzung aussieht". Verschleiß ist also vermutet.
→ Dusche-Reparatur in Mietwohnung → Was zahlt der Vermieter? → Konfigurator: passende Ersatzdichtung
Siehe auch
Duschdichtung defekt — was tun? Diagnose & Lösung
Tropft Wasser aus deiner Dusche? So findest du die Ursache und ersetzt die richtige Dichtung — Schritt für Schritt.
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