Badezimmer-Check: Mängel dokumentieren & Vermieter-Pflichten
Geh dein Bad Bereich für Bereich durch, halte jeden Mangel mit einem Foto fest und erfahre sofort, wann du etwas vom Vermieter fordern kannst. Am Ende steht ein fertiges Mängelprotokoll samt vorformulierter Mängelanzeige — als PDF zum Speichern.
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Dusche / Duschkabine
Dichtungen, Türrollen und Glas sind die klassischen Verschleißpunkte. Prüfe der Reihe nach.
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Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei konkreten Streitigkeiten ist der örtliche Mieterverein (Mitgliedschaft ca. 70 €/Jahr) die beste Investition.
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Wann muss der Vermieter im Bad reparieren?
Die Grundregel steht in § 535 BGB: Der Vermieter muss die Mietsache erhalten. Verschleiß durch normale Nutzung — verschlissene Dichtungen, gealterte Silikonfugen, tropfende Armaturen, defekte Lüftung — ist damit in der Regel Vermietersache. Selbst verursachte Schäden trägst du selbst, und kleine Reparaturen können innerhalb einer wirksamen Kleinreparaturklausel (oft bis rund 100 € je Fall) auf dich entfallen. Schimmel hängt von der Ursache ab: baulich = Vermieter, schlechtes Lüften = Mieter.
Was zahlt der Vermieter an Schäden im Bad? Die Übersicht
Die häufigsten Streitfälle im Überblick — nach den Regeln, die Gerichte heute anerkennen (Stand: Juli 2026, allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung):
| Schaden im Bad | Wer zahlt? |
|---|---|
| Silikonfugen rissig, porös oder schimmelig | Vermieter |
| Duschdichtung verschlissen (hart, undicht) | Vermieter* |
| Armatur tropft, Duschkopf defekt | Vermieter* |
| Schimmel durch Baumangel (Wärmebrücke, defekte Lüftung) | Vermieter |
| Schimmel durch fehlendes Lüften/Heizen | Mieter |
| Glasbruch oder Schäden durch eigenes Verschulden | Mieter |
Die Kleinreparaturklausel im Detail: Sie gilt nur, wenn sie wirksam im Mietvertrag steht — mit einer Obergrenze je Reparatur (von Gerichten heute meist bis rund 100–120 € anerkannt) und einer Jahresobergrenze (üblich 6–8 % der Jahresnettomiete). Fehlt eine der beiden Grenzen oder ist sie zu hoch, ist die Klausel unwirksam — dann zahlt der Vermieter auch die kleine Reparatur komplett. Und sie erfasst nur Teile, die du häufig direkt benutzt (Griffe, Duschkopf, Brauseschlauch) — nicht Fugen, Rohre oder die Bausubstanz.
Der Badezimmer-Check ordnet jeden Befund genau nach diesen Regeln ein und verlinkt die passende, ausführliche Erklärung. Tiefer einlesen kannst du dich hier:
- Was zahlt der Vermieter im Bad? Übersicht
- Mieter-Pflichten in der Dusche
- Dusche in der Mietwohnung: Wer macht was?
- Duschdichtung tauschen — wer zahlt?