Zum Inhalt springen
Mieter-Tool

Badezimmer-Check: Mängel dokumentieren & Vermieter-Pflichten

Geh dein Bad Bereich für Bereich durch, halte jeden Mangel mit einem Foto fest und erfahre sofort, wann du etwas vom Vermieter fordern kannst. Am Ende steht ein fertiges Mängelprotokoll samt vorformulierter Mängelanzeige — als PDF zum Speichern.

  • Fotos bleiben auf deinem Gerät
  • Einschätzung je Befund
  • PDF-Dokument am Ende
Bereich 1 von 8Dusche / Duschkabine

Dusche / Duschkabine

Dichtungen, Türrollen und Glas sind die klassischen Verschleißpunkte. Prüfe der Reihe nach.

Sind die Duschdichtungen hart, porös, eingerissen oder undicht?

Bodendichtungen halten ca. 2–4 Jahre, Magnetdichtungen 5–8. Alter der Dusche im Hinterkopf behalten.

Hat das Glas sichtbare Risse oder Sprünge?

Duschglas ist Sicherheitsglas (ESG) — bei Rissen besteht Bruchgefahr.

Hakeln Schiebetür-Rollen, oder schleift/klemmt die Tür?

Fotos & Notiz zu diesem Bereich

0/4 Fotos · bleiben nur auf deinem Gerät (kein Upload)

Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei konkreten Streitigkeiten ist der örtliche Mieterverein (Mitgliedschaft ca. 70 €/Jahr) die beste Investition.

100 % privat: Der Check läuft komplett in deinem Browser. Es werden keine Fotos hochgeladen und keine Daten gespeichert.

Wann muss der Vermieter im Bad reparieren?

Die Grundregel steht in § 535 BGB: Der Vermieter muss die Mietsache erhalten. Verschleiß durch normale Nutzung — verschlissene Dichtungen, gealterte Silikonfugen, tropfende Armaturen, defekte Lüftung — ist damit in der Regel Vermietersache. Selbst verursachte Schäden trägst du selbst, und kleine Reparaturen können innerhalb einer wirksamen Kleinreparaturklausel (oft bis rund 100 € je Fall) auf dich entfallen. Schimmel hängt von der Ursache ab: baulich = Vermieter, schlechtes Lüften = Mieter.

Was zahlt der Vermieter an Schäden im Bad? Die Übersicht

Die häufigsten Streitfälle im Überblick — nach den Regeln, die Gerichte heute anerkennen (Stand: Juli 2026, allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung):

Schaden im BadWer zahlt?
Silikonfugen rissig, porös oder schimmeligVermieter
Duschdichtung verschlissen (hart, undicht)Vermieter*
Armatur tropft, Duschkopf defektVermieter*
Schimmel durch Baumangel (Wärmebrücke, defekte Lüftung)Vermieter
Schimmel durch fehlendes Lüften/HeizenMieter
Glasbruch oder Schäden durch eigenes VerschuldenMieter

Die Kleinreparaturklausel im Detail: Sie gilt nur, wenn sie wirksam im Mietvertrag steht — mit einer Obergrenze je Reparatur (von Gerichten heute meist bis rund 100–120 € anerkannt) und einer Jahresobergrenze (üblich 6–8 % der Jahresnettomiete). Fehlt eine der beiden Grenzen oder ist sie zu hoch, ist die Klausel unwirksam — dann zahlt der Vermieter auch die kleine Reparatur komplett. Und sie erfasst nur Teile, die du häufig direkt benutzt (Griffe, Duschkopf, Brauseschlauch) — nicht Fugen, Rohre oder die Bausubstanz.

Der Badezimmer-Check ordnet jeden Befund genau nach diesen Regeln ein und verlinkt die passende, ausführliche Erklärung. Tiefer einlesen kannst du dich hier:

Häufige Fragen zum Badezimmer-Check

Werden meine Fotos irgendwo hochgeladen?
Nein. Der Badezimmer-Check läuft vollständig in deinem Browser. Die Fotos werden nur auf deinem Gerät verarbeitet (verkleinert und ins Dokument eingebettet) und nirgendwo hochgeladen oder gespeichert. Beim Neuladen der Seite sind sie wieder weg — fülle den Check am besten in einem Zug aus.
Wann muss der Vermieter Reparaturen im Bad zahlen?
Grundsätzlich trägt der Vermieter Verschleiß durch normale Nutzung (§ 535 BGB) — etwa verschlissene Dichtungen, gealterte Silikonfugen oder tropfende Armaturen. Selbst verursachte Schäden und kleine Reparaturen innerhalb einer wirksamen Kleinreparaturklausel (oft bis rund 100 € je Fall) können dagegen Mietersache sein. Der Check ordnet jeden Befund ein und nennt die Grundlage.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Der Badezimmer-Check gibt allgemeine Orientierung auf Basis der auf dieser Seite veröffentlichten Ratgeber — keine Rechtsberatung. Bei konkreten Streitigkeiten ist der örtliche Mieterverein (Mitgliedschaft ca. 70 €/Jahr) die beste Anlaufstelle.
Was kommt am Ende heraus?
Ein Dokument in zwei Teilen: ein Mängelprotokoll mit deinen Fotos und einer Einschätzung je Befund (Vermietersache, deine Sache oder Grauzone) und — falls Mängel vorliegen — eine vorformulierte Mängelanzeige zum Anpassen und schriftlichen Versenden an den Vermieter. Über „Als PDF speichern / drucken“ erhältst du daraus eine PDF-Datei.
Muss ich Mängel dem Vermieter melden?
Ja, Defekte solltest du umgehend schriftlich melden — per E-Mail oder Brief, nicht per WhatsApp, damit die Anzeige nachweisbar ist. Bei Wasser im Mauerwerk, Glasrissen, sich ausbreitendem Schimmel oder defekten Leitungen ist die sofortige Meldung besonders wichtig, sonst kann eine Mit-Haftung für Folgeschäden entstehen.
Zählt die Silikonfuge als Kleinreparatur?
Nein. Gerichte ordnen Silikonfugen als Wartungsfugen der Bausubstanz zu — ihre Erneuerung ist Instandhaltung und damit Vermietersache. Eine Kleinreparaturklausel erfasst nur Gegenstände, die du häufig direkt benutzt (Griffe, Duschkopf, Brauseschlauch); Mietvertragsklauseln, die dich zur Fugen-Erneuerung verpflichten, sind unwirksam.
Wie hoch darf eine Kleinreparaturklausel sein?
Wirksam ist sie nur mit zwei Grenzen im Mietvertrag: einer Obergrenze je Einzelreparatur (heute meist bis rund 100–120 € anerkannt) und einer Jahresobergrenze (üblich 6–8 % der Jahresnettomiete). Fehlt eine der Grenzen oder ist sie deutlich höher, ist die Klausel insgesamt unwirksam — dann zahlt der Vermieter auch kleine Reparaturen komplett.
Badezimmer-Check: Mängel & Vermieter-Pflichten