Badezimmer-Check: Mängel dokumentieren & Vermieter-Pflichten
Geh dein Bad Bereich für Bereich durch, halte jeden Mangel mit einem Foto fest und erfahre sofort, wann du etwas vom Vermieter fordern kannst. Am Ende steht ein fertiges Mängelprotokoll samt vorformulierter Mängelanzeige — als PDF zum Speichern.
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Dusche / Duschkabine
Dichtungen, Türrollen und Glas sind die klassischen Verschleißpunkte. Prüfe der Reihe nach.
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Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei konkreten Streitigkeiten ist der örtliche Mieterverein (Mitgliedschaft ca. 70 €/Jahr) die beste Investition.
100 % privat: Der Check läuft komplett in deinem Browser. Es werden keine Fotos hochgeladen und keine Daten gespeichert.
Wann muss der Vermieter im Bad reparieren?
Die Grundregel steht in § 535 BGB: Der Vermieter muss die Mietsache erhalten. Verschleiß durch normale Nutzung — verschlissene Dichtungen, gealterte Silikonfugen, tropfende Armaturen, defekte Lüftung — ist damit in der Regel Vermietersache. Selbst verursachte Schäden trägst du selbst, und kleine Reparaturen können innerhalb einer wirksamen Kleinreparaturklausel (oft bis rund 100 € je Fall) auf dich entfallen. Schimmel hängt von der Ursache ab: baulich = Vermieter, schlechtes Lüften = Mieter.
Der Badezimmer-Check ordnet jeden Befund genau nach diesen Regeln ein und verlinkt die passende, ausführliche Erklärung. Tiefer einlesen kannst du dich hier:
- Was zahlt der Vermieter im Bad? Übersicht
- Mieter-Pflichten in der Dusche
- Dusche in der Mietwohnung: Wer macht was?
- Duschdichtung tauschen — wer zahlt?