Was zahlt der Vermieter bei Bad-Reparaturen?
FAQ zu den häufigsten Streitpunkten: Dichtung, Brause, Schimmel, Glasbruch, Selbst-Reparatur und die Auszugs-Falle.
Hinweis: Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei konkreten Streitigkeiten ist der Mieterverein (~70 €/Jahr) die beste Investition.
Dein Vermieter sagt „Das müssen Sie selber zahlen", du bist dir unsicher. Hier die häufigsten Reparatur-Situationen rund ums Bad, mit ehrlicher Antwort und gesetzlicher Grundlage. Format: Frage — Antwort — Was tun.
Muss der Vermieter eine kaputte Duschdichtung tauschen?
Bei normalem Verschleiß: ja, das ist Vermieter-Pflicht laut § 535 BGB. Die einzige Ausnahme: eine wirksame Kleinreparaturklausel mit konkreter Obergrenze (typisch 75–100 Euro). Dann zahlst du bis zur Grenze, alles darüber zahlt der Vermieter.
Was tun: Schaden schriftlich melden mit Foto, Reparaturfrist von zwei bis vier Wochen setzen. Bei Bagatellklausel: prüfen, ob alle Wirksamkeits-Bedingungen erfüllt sind — falls nicht, ist die Klausel unwirksam und der Vermieter zahlt trotzdem voll.
Was ist mit einer defekten Brause oder Brausestange?
Brausen sind klassische Bagatellschäden. Wenn dein Mietvertrag eine wirksame Kleinreparaturklausel enthält, zahlst du den Tausch (15–60 Euro) selbst. Ohne Klausel: Vermieter.
Was tun: Bei Klausel selber kaufen und tauschen — schneller und einfacher als Verhandlungen.
Vermieter zahlt nicht — kann ich die Reparatur von der Miete abziehen?
Nicht ohne Weiteres. Mietminderung ist ein eigenes Recht, das du nutzen kannst, wenn die Mietsache nicht in vollem Umfang nutzbar ist. Die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung — bei einer undichten Dusche oft 5–15 % je nach Schwere.
Was tun: Erst schriftliche Mängelanzeige mit Frist. Wenn nichts passiert, dem Vermieter schriftlich mitteilen, dass du die Miete in einer bestimmten Höhe minderst, mit Begründung. Vorher unbedingt Beratung beim Mieterverein einholen — falsche Mietminderung kann zur Kündigung führen.
Wer zahlt, wenn ich beim Selbst-Tausch das Glas zerschlage?
Du. Voll. Egal wie ungerecht das klingt — sobald du selbst Hand anlegst, übernimmst du Haftung. Deshalb ist das Selbst-Reparieren von kostspieligen Bauteilen (Glasdusche, Wasserleitung) auch dann riskant, wenn der Vermieter eigentlich zahlen müsste. Der Schaden ist plötzlich deiner.
Was tun: Bei teuren Reparaturen den Vermieter zwingen zu reagieren, statt selbst zu handeln. Eskalations-Pfad: Mängelanzeige → Frist → erneute Aufforderung → Mietminderung → Anwalt.
Was ist mit Schimmel — wer ist schuld?
Die häufigste Streitfrage. Faustregel: Schimmel durch bauliche Mängel = Vermieter. Schimmel durch Mieter-Verhalten (schlechte Belüftung) = Mieter.
Was tun: Dokumentieren, wie viel und wie oft du lüftest. Hygrometer aufstellen, Werte aufschreiben. Wenn die Werte normal sind, aber trotzdem Schimmel kommt, ist es vermutlich baulich. Bei größerem Befall: Sachverständigen-Gutachten in Auftrag geben (kostet, lohnt sich bei umstrittenen Fällen).
Muss der Vermieter eine neue Duschkabine kaufen?
Nur wenn die alte unreparierbar ist. Bei "kaputt aber theoretisch reparierbar" ist Reparieren billiger und das wird der Vermieter wählen. Eine neue Kabine kannst du nicht erzwingen.
Was tun: Reparatur einfordern. Wenn die Reparatur über die Jahre teurer wird als ein Neukauf, wirst du den Vermieter nicht überzeugen müssen — der wird das selbst sehen.
Bei welchen Schäden muss ich SOFORT melden?
Vier Situationen sind akut:
Erstens: Wasseraustritt aus der Dusche, der ins Mauerwerk zieht oder in andere Wohnungen sickert. Sofort melden, sofort handeln. Hier kann auch deine Haftung greifen, wenn du den Schaden kannten und nicht gemeldet hast.
Zweitens: Glas, das sichtbare Risse hat. Bei Sicherheitsglas kann das ein totaler Bruch werden — Verletzungsgefahr. Sofort melden, Dusche nicht mehr benutzen.
Drittens: Schimmel, der sich erkennbar ausbreitet. Gesundheitsrisiko, eskaliert schnell.
Viertens: Defekte Wasserleitungen. Sofort Hauptwasserhahn schließen, sofort melden, sofort Klempner rufen wenn nötig.
In allen vier Fällen ist eine schnelle Mitteilung in deinem eigenen Interesse, weil du sonst Mit-Haftung für Folgeschäden bekommen kannst.
Wie kommt es bei Auszug mit Schäden in der Dusche?
Vertragsgemäßer Gebrauch wird vorausgesetzt. Verschleiß durch Duschen über Jahre ist normal — auch sichtbare Veränderungen wie leichte Verfärbungen, verschlissene Dichtungen, ein nicht mehr ganz weißes Silikon. Das alles ist Vermieter-Sache.
Was du zahlst: Schäden, die du verursacht hast (zerbrochene Fliesen, abgerissene Brausestangen, gewaltsame Schäden).
Was tun: Bei Übergabeprotokoll alles dokumentieren. Foto-Reihe machen, am besten mit Zeitstempel. Wenn der Vermieter strittige Schäden behauptet — Vorher-Nachher mit deinen Fotos beweisen.
Wenn der Vermieter monatelang nicht reagiert
Dein Recht ist klar — sein Verhalten ist ein anderer Punkt. Bei dauerhaftem Nichtreagieren:
Erstens: Schriftverkehr archivieren. Lückenlos.
Zweitens: Mieterverein einschalten — die schreiben ihn anwaltlich an, was meist deutlich Wirkung zeigt.
Drittens: Falls weiter nichts passiert, ist eine Klage vor dem Amtsgericht möglich. Mieterverein begleitet das. Die Kosten trägt meist der Vermieter, wenn du gewinnst.
→ Mietwohnung-Dusche: Wer macht was? → Dichtung tauschen — wer zahlt?
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